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Stellenanzeigen & BewerbungsprozessLesedauer: ca. 9 Minuten

Personalbemessung nach § 113c: was der neue Qualifikationsmix fürs Recruiting heißt

Seit 2026 ist die wissenschaftliche Personalbemessung in der vollstationären Pflege verbindlich. Sie beziffert einen erheblichen Personalmehrbedarf – aber der eigentliche Hebel steckt nicht in der Gesamtzahl, sondern in ihrer Verteilung. Wer die versteht, sucht anders. Als Berater ordne ich ein, was das ganz konkret für Ihre Personalstrategie und Ihre Stellenanzeigen bedeutet.

Stand:

Was bedeutet die Personalbemessung nach § 113c SGB XI fürs Recruiting?

Die Personalbemessung nach § 113c SGB XI legt wissenschaftlich fest, wie viel Personal welcher Qualifikation eine vollstationäre Einrichtung braucht – und ist seit 2026 verbindlich. Das zugrunde liegende PeBeM-Verfahren ermittelte einen durchschnittlichen Personalmehrbedarf von rund 36 Prozent. Entscheidend ist aber die Verteilung: Der Zuwachs entfällt fast vollständig auf Assistenzkräfte, kaum auf examinierte Fachkräfte. Fürs Recruiting heißt das eine Verschiebung – weg vom reinen Fachkraftdenken, hin zu einem gezielten Qualifikationsmix.

+36 %

durchschnittlicher Personalmehrbedarf nach dem neuen Bemessungsverfahren (PeBeM)

PeBeM-Abschlussbericht, Universität Bremen

Für Leitung & Geschäftsführung

  • Seit 2026 ist die Personalbemessung nach § 113c SGB XI verbindlich – sie ist Maßstab, nicht Empfehlung.
  • Der ermittelte Mehrbedarf von rund 36 Prozent entfällt fast ganz auf Assistenzkräfte, kaum auf examinierte Fachkräfte.
  • Konsequenz fürs Recruiting: Stellenanzeigen auf Qualifikationsniveaus zuschneiden, statt pauschal die knappe Fachkraft zu suchen.

Was § 113c seit 2026 verlangt

Jahrelang war die Personalausstattung in der Langzeitpflege eine Frage von Landesvorgaben und Verhandlung. Mit § 113c SGB XI und dem Forschungsprojekt PeBeM ist daraus ein wissenschaftlich hergeleiteter Maßstab geworden, der bestimmt, wie viel Personal welcher Qualifikation eine vollstationäre Einrichtung für gute Versorgung braucht. Seit 2026 ist dieses Verfahren verbindlich – die Übergangsphase ist vorbei.

Das ist mehr als eine Formalität. Ein verbindlicher Maßstab verändert den Druck: Es geht nicht mehr darum, ob zusätzliches Personal wünschenswert wäre, sondern darum, es tatsächlich zu gewinnen. Damit wird die Personalbemessung von einer fachlichen Debatte zu einer handfesten Recruiting-Aufgabe – und die beginnt mit der Frage, wen man überhaupt sucht.

Der Kern: mehr Personal – aber nicht gleichmäßig verteilt

Die zentrale Zahl aus dem PeBeM-Verfahren lautet: rund 36 Prozent durchschnittlicher Personalmehrbedarf gegenüber der bisherigen Ausstattung, ermittelt auf einer belastbaren Basis von 62 Einrichtungen und mehr als 1.300 Bewohnerinnen und Bewohnern. Diese Zahl allein wird oft zitiert – und dabei das Entscheidende übersehen: wie sich der Mehrbedarf verteilt.

Denn der Zuwachs ist alles andere als gleichmäßig. Er entfällt mit rund 69 Prozent fast vollständig auf Assistenzkräfte, während der Bedarf an examinierten Fachkräften nur um wenige Prozent steigt. Anders gesagt: Die Bemessung verlangt nicht in erster Linie mehr von der ohnehin knappsten Ressource, sondern deutlich mehr Hände auf den unterstützenden Qualifikationsniveaus. Wer nur die Gesamtzahl liest, zieht die falschen Schlüsse.

Vom Fachkraftdenken zum Qualifikationsmix

Hinter der Bemessung steht ein Umdenken, das die Forschung seit Jahren vorbereitet: weg von der einen, pauschalen Fachkraftquote, hin zu einem differenzierten Qualifikationsmix. Nicht jede Aufgabe braucht eine examinierte Fachkraft; vieles lässt sich kompetenzorientiert auf verschiedene Qualifikationsniveaus verteilen, ohne die Qualität zu senken – im Gegenteil, oft gewinnt sie, weil die Fachkraft für das frei wird, was nur sie kann.

Für Träger ist das eine strategische Chance, keine Notlösung. Wer den Mix bewusst gestaltet, entlastet die knappen Fachkräfte, eröffnet Assistenz- und Hilfskräften echte Perspektiven und macht sich unabhängiger vom härtesten Teilarbeitsmarkt. Wie sich Technik in dieses Bild fügt – als Entlastung, nicht als Ersatz –, habe ich im Realitätscheck der Pflegetechnik eingeordnet.

Was das fürs Recruiting heißt: Anzeigen auf Qualifikationsniveaus

Die praktische Konsequenz ist unmittelbar. Wer weiß, dass der Mehrbedarf vor allem bei Assistenzkräften liegt, richtet sein Recruiting entsprechend aus – statt weiter fast ausschließlich um die examinierte Fachkraft zu konkurrieren. Das beginnt bei den Stellenanzeigen: Eine Assistenzkraft-Anzeige spricht andere Menschen an, nutzt eine andere Sprache und stellt andere Anforderungen als eine Fachkraft-Anzeige.

Konkret heißt das: den tatsächlichen Bedarf ehrlich nach Qualifikationsniveaus aufschlüsseln, für jedes Niveau eine eigene, zugeschnittene Ansprache entwickeln und die Anforderungen so setzen, dass sie nicht unnötig abschrecken. Wie man Anforderungen rechtssicher und einladend formuliert, vertieft der Beitrag zur AGG-konformen Stellenanzeige.

Meine Einordnung: die stille Verschiebung, die viele unterschätzen

Aus meiner Beratungspraxis sehe ich, dass viele Träger die 36-Prozent-Zahl kennen – aber die Verteilung dahinter nicht mitdenken. Genau darin liegt der Fehler. Wer den Mehrbedarf reflexhaft als Auftrag liest, noch mehr Fachkräfte zu suchen, verrennt sich im aussichtslosesten Wettbewerb und übersieht die eigentliche Botschaft der Bemessung.

Meine Empfehlung ist deshalb schlicht: Lesen Sie die Personalbemessung als Aufforderung, Ihre Personalstrategie neu zu sortieren – nicht nur zu vergrößern. Der Qualifikationsmix ist kein Kompromiss, sondern die realistischere und robustere Antwort auf den Fachkräftemangel. Wer ihn früh und bewusst gestaltet, ist im Vorteil, wenn andere noch um die knappste Ressource ringen.

Häufige Fragen

Was ist die Personalbemessung nach § 113c SGB XI?

Sie ist ein wissenschaftlich hergeleitetes Verfahren, das für vollstationäre Pflegeeinrichtungen bestimmt, wie viel Personal welcher Qualifikation sie für eine gute Versorgung brauchen. Grundlage ist das Forschungsprojekt PeBeM. Seit 2026 ist die Personalbemessung verbindlich – sie ist damit kein Richtwert mehr, sondern Maßstab für die Personalausstattung.

Wie viel mehr Personal bedeutet das konkret?

Das PeBeM-Verfahren ermittelte einen durchschnittlichen Personalmehrbedarf von rund 36 Prozent gegenüber der bisherigen Ausstattung. Der Zuwachs verteilt sich aber sehr ungleich: Er entfällt fast vollständig auf Assistenzkräfte, während der Bedarf an examinierten Fachkräften nur geringfügig steigt. Es geht also weniger um mehr Fachkräfte als um mehr Hände auf den passenden Qualifikationsniveaus.

Muss ich jetzt vor allem Fachkräfte suchen?

Nicht in erster Linie. Der große zusätzliche Bedarf liegt bei den Assistenz- und Hilfskräften, nicht bei den examinierten Fachkräften. Wer weiter ausschließlich die knappe Fachkraft sucht, kämpft am härtesten umkämpften Teil des Marktes – und übersieht, dass die Bemessung gerade auf den anderen Qualifikationsniveaus Spielraum eröffnet. Ein durchdachter Qualifikationsmix ist die realistischere Antwort.

Was heißt das für unsere Stellenanzeigen?

Sie sollten die Qualifikationsniveaus gezielt ansprechen, statt pauschal die examinierte Fachkraft zu adressieren. Eine Anzeige für eine Assistenzkraft spricht andere Menschen an, nutzt eine andere Sprache und stellt andere Anforderungen als eine Fachkraft-Anzeige. Wer den Mix kennt, den die Bemessung verlangt, kann seine Ausschreibungen darauf zuschneiden – und trifft die Zielgruppe, die es tatsächlich zu gewinnen gilt.

So arbeiten Sie mit diesem Thema in fokus>KI

Stellenanzeigen, die zum Qualifikationsniveau passen

fokus>KI hilft, für jedes Qualifikationsniveau die richtige Ansprache zu finden – von der Assistenzkraft bis zur examinierten Fachkraft, jeweils in der Sprache der Zielgruppe und rechtssicher formuliert. So wird aus dem abstrakten Bemessungs-Mix eine konkrete, wirksame Ausschreibung. Den strategischen Zuschnitt begleitet meine Digitalberatung.

Primärquellen

Datenstand: Juli 2026

Die in diesem Beitrag genannten Statistiken stammen aus geprüften Primärquellen (BARMER Pflegereport 2025, PeBeM-Abschlussbericht (Universität Bremen)) und wurden zuletzt im Juli 2026 überprüft. Neuere Ausgaben der Quellen arbeiten wir bei Erscheinen ein.

Giovanni Bruno

Über den Autor

Giovanni Bruno

Geschäftsführender Gesellschafter der fokus digital GmbH, Digitalspezialist und Entwickler der KI-Software fokus>KI. Berät seit 2017 Träger im Pflege- und Sozialwesen – über 160 Projekte, von der Karriereseite bis zur Millionen-Reichweite.