Bevor die Anzeige online geht: was ich im Mandat am Text prüfe
Eine gut gemeinte Zeile kann eine Entschädigung auslösen. Wer ein „junges Team“ sucht oder „Muttersprachler“ verlangt, öffnet eine Forderung, auch ohne Absicht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt schon bei der Ausschreibung. Ich schildere hier die Prüfung, die ich in einem Mandat abschließe, bevor eine Anzeige das Haus verlässt: sieben Merkmale, der Zusatz (m/w/d), die sachliche Anforderung und das Risiko aus § 15 AGG und § 22 AGG. Fachinformation, kein Rechtsrat. Im Zweifel juristisch prüfen lassen.
Stand:
Was muss stimmen, bevor ich eine Stellenanzeige freigebe?
Ich gebe eine Stellenanzeige frei, wenn keines der sieben geschützten Merkmale zur Benachteiligung wird. Das sind Herkunft und Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität. Praktisch setze ich (m/w/d), binde jede Anforderung an die Tätigkeit und streiche „junges Team“ ebenso wie „Muttersprachler“. Geschützt ist schon die Ausschreibung. Eine Entschädigungsforderung kann der Anzeigentext allein auslösen. Dies ist Fachinformation, kein Rechtsrat.
Für Leitung & Geschäftsführung
- Sieben Merkmale stehen schon in der Ausschreibung unter Schutz, nicht erst im Arbeitsvertrag.
- (m/w/d) ist Pflicht und heilt weder Alters- noch Herkunftsbezüge im übrigen Text.
- § 15 AGG begrenzt die Entschädigung auf bis zu drei Monatsgehälter, wenn die Person ohnehin nicht eingestellt worden wäre. § 22 AGG kehrt die Beweislast um.
Die Lesefolge, mit der ich eine Anzeige öffne
Im Mandat lese ich nicht zuerst, ob der Text freundlich klingt. Ich lese, ob er eine Person ausschließt. Sieben Merkmale nennt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und keines davon darf jemand benachteiligen: Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität. Der Zeitpunkt ist für die Geschäftsführung der entscheidende Punkt. Der Schutz beginnt nicht beim Vertrag. Er beginnt bei der Ausschreibung. Die Anzeige selbst ist der erste Prüfstein, und sie liegt oft schon online, bevor die juristische Stelle sie sieht.
Der Kern der Prüfung ist schlicht. Die Anzeige soll beschreiben, was die Stelle braucht, nicht wen sich jemand als Person wünscht. Ich frage bei jedem Kriterium, ob es mit der Tätigkeit zu tun hat oder mit einem Wunschbild. Liegt es am Wunschbild, geht der Satz zurück. Die meisten Verstöße, die ich sehe, entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Gewohnheit: Formulierungen, die seit Jahren in der Vorlage stehen und nie gegen die sieben Merkmale gehalten wurden.
Deshalb hole ich die Freigabe vor den Livegang, nicht danach. Ein Vorstand, der den Text erst liest, wenn eine Forderung im Haus ist, prüft zu spät. Dies ist Fachinformation, kein Rechtsrat. Im Zweifel juristisch prüfen lassen. Meine Lesefolge ersetzt diese Prüfung nicht. Sie sorgt dafür, dass die häufigen Angriffspunkte nicht mehr im Entwurf stehen, den die juristische Stelle überhaupt erst sieht.
Drei Formeln, die ich vor der Freigabe streiche
Drei Fehler tauchen in Pflege-Anzeigen immer wieder auf, und ich streiche sie, bevor irgendetwas geschaltet wird. Beim Alter sind es Wendungen wie „junges, dynamisches Team“, „Berufseinsteiger“ oder „digital native“. Sie knüpfen an das Alter an und benachteiligen ältere Bewerber, auch wenn sie freundlich gemeint sind. Beim Geschlecht ist es „Krankenschwester“ statt „Pflegefachkraft (m/w/d)“, oder der Zusatz fehlt ganz. Bei Sprache und Herkunft ist es „Muttersprachler Deutsch“ oder „deutsches Examen“ als Ausschluss, wo „sehr gute Deutschkenntnisse“ die Tätigkeit treffen würden.
Der rote Faden ist immer derselbe. Eine sachliche Anforderung wird durch ein Merkmal der Person ersetzt. Die Reparatur ist meist ein einziges Wort. „Aufgeschlossenes“ steht dann statt „junges“ Team. „Sichere Deutschkenntnisse“ stehen statt „Muttersprachler“. Kleine Änderung, großer Unterschied für die Frage, ob der Text ein Indiz liefert. Ich lasse solche Sätze nicht mit dem Hinweis stehen, man habe es nicht so gemeint. Das Gesetz fragt nach der Benachteiligung, nicht nach der Absicht im Redaktionsmeeting.
Für das Gremium heißt das: Eine Anzeige mit diesen Formeln geht bei mir nicht live, auch wenn die Stelle morgen besetzt sein müsste. Tempo ist kein Gegenargument zu Herkunft, Geschlecht oder Alter. Wer die Zeile behalten will, muss sie als tätigkeitsbezogene Voraussetzung begründen. Das gelingt bei „jung“ und bei „Muttersprachler“ in der Regel nicht.
Warum (m/w/d) meine Prüfung nicht beendet
Männlich, weiblich, divers: das meint (m/w/d). Die Geschlechtsneutralität, die § 11 AGG in Verbindung mit dem Benachteiligungsverbot verlangt, hängt an diesem Zusatz. Jede Positionsbezeichnung braucht ihn. Verhandeln lässt sich das nicht. Den übrigen Text heilt er nicht. „Pflegefachkraft (m/w/d)“ bleibt angreifbar, wenn der Fließtext das „junge Team“ lobt. Ich habe solche Texte oft auf dem Tisch: die Klammer sitzt, der Absatz darunter nicht.
Ohne den Zusatz gibt es keine Freigabe. Mit dem Zusatz allein auch nicht, denn er ist kein Freibrief. Wer ihn setzt und den Rest ungelesen lässt, umgeht nur die Falle, die man als Erstes sieht. Weitere bleiben. Ich lese die ganze Anzeige mit derselben Sorgfalt wie die Überschrift, inklusive der Sätze über das Team, die Benefits und die „was wir uns wünschen“-Liste. Dort verstecken sich Alter und Herkunft häufiger als in der Berufsbezeichnung.
Deshalb antworte ich auf die Frage, ob (m/w/d) reiche, immer mit dem übrigen Text. Notwendig ist die Geschlechtsneutralität. Hinreichend ist sie nicht. (m/w/d) schützt nicht vor einem Verstoß, wenn der Text „Muttersprachler“ verlangt oder ein „junges, dynamisches Team“ sucht. Ohne einen stimmigen Gesamttext gibt es von mir keine Freigabe.
Welche Anforderung ich durchlasse
Die Faustregel, nach der ich im Mandat arbeite: In der Anzeige bleibt nur, was die Tätigkeit wirklich braucht, und ich schreibe es als Fähigkeit. Die Person selbst beschreibe ich nicht. „Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst“ lasse ich stehen, weil der Satz die Aufgabe meint. „Belastbarkeit“ lasse ich als Grauzone stehen, weil der Kontext an eine Behinderung rühren kann. Unverfänglich dasselbe sagt „Freude an einem abwechslungsreichen Arbeitsalltag“. Dahin schreibe ich den Entwurf um, wenn er an der Belastbarkeit hängen bleibt.
Es gibt Ausnahmen. Eine Ausnahme lasse ich nur zu, wenn das Merkmal eine echte, tätigkeitsbezogene Voraussetzung ist. Dann darf man es verlangen. Sprache in der Pflege ist so ein Fall, weil Bewohner, Angehörige und das Team eine fachlich tragfähige Verständigung brauchen. Deshalb können „sehr gute Deutschkenntnisse“ zulässig sein. „Muttersprachler Deutsch“ bleibt heikel, die Herkunft hängt an dieser Formulierung. Begründbar muss die Ausnahme sein. Bequemlichkeit reicht nicht. Im Zweifel benenne ich die Fähigkeit und lasse die Person aus dem Satz. Wie aus einer sauberen Anzeige außerdem eine wirksame wird, zeigt der Beitrag zum Stellenanzeigen schreiben.
„Deutsches Examen“ als Ausschluss streiche ich ebenfalls, wenn damit nicht die Tätigkeit, sondern die Herkunft der Qualifikation gemeint ist. Ich ersetze solche Sperren durch die Fähigkeit, die die Stelle tatsächlich braucht. Bequemlichkeit der Vorlage ist kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand. Wer eine Ausnahme behalten will, muss sie mir tätigkeitsbezogen erklären, bevor der Text live geht.
Was § 15 AGG und § 22 AGG für die Freigabe bedeuten
Der Aufwand hat einen bezifferbaren Grund. § 15 AGG gibt einer benachteiligten Person den Anspruch auf Entschädigung. Die Grenze liegt bei bis zu drei Monatsgehältern, und zwar dann, wenn sie ohnehin nicht eingestellt worden wäre. § 22 AGG steht daneben. Sobald die klagende Seite Indizien vorlegt und sich daraus eine Benachteiligung vermuten lässt, beweist der Arbeitgeber das Gegenteil. Ein Anzeigentext, der diskriminiert, ist ein solches Indiz. Ich behandle die veröffentlichte Zeile deshalb wie ein Beweisstück, das das Haus selbst erzeugt hat.
Die Beweislast läuft damit umgekehrt. Die Diskriminierung muss nicht der Bewerber belegen. Das Haus muss belegen, dass sie fehlt. Ein eigenes Wort in der Anzeige macht diese Verteidigung schwer. Sauber formulieren ist deshalb kein Formalismus, sondern die günstigste Versicherung, die ich kenne. Minuten kostet das Lesen. Monatsgehälter kostet das Verfahren, nach § 15 AGG bis zu drei.
AGG-Hopper nenne ich Menschen, die eine fehlerhafte Anzeige erkennen, sich trotzdem bewerben und nach der Absage Entschädigung nach § 15 AGG verlangen, ohne ernsthaftes Interesse an der Stelle. Die Rechtsprechung hat dem Grenzen gesetzt. Im Mandat verlasse ich mich darauf nicht. Fehlt der Angriffspunkt, fehlt solchen Forderungen die Grundlage. Das ist der Schutz, den ich vor dem Livegang herstelle. Das gilt unabhängig von der Größe des Hauses.
Warum die Betriebsgröße die Prüfung nicht aussetzt
Geschäftsführungen kleiner Dienste fragen mich, ob das AGG sie wegen der Größe verschone. Es verschont sie nicht. Bei Stellenausschreibungen setzt das AGG keine Untergrenze an der Betriebsgröße. Zehn Mitarbeitende im ambulanten Pflegedienst reichen, der große Träger ist genauso erfasst. Überall gleich greift die Beweislastregel des § 22 AGG. Betroffen sind kleine Häuser nicht weniger. Juristische Rückendeckung haben sie oft weniger. Deshalb lese ich ihre Vorlage vor dem Livegang besonders streng.
Ich behandle die Größe deshalb nie als Entlastung. Ein ambulanter Dienst mit zehn Mitarbeitenden kann denselben Anzeigentext als Indiz gegen sich haben wie ein großer Träger. Der Unterschied liegt nicht im Gesetz. Er liegt darin, ob jemand im Haus den Text gegen die sieben Merkmale hält, bevor er veröffentlicht wird. Fehlt diese Person, rate ich, die Freigabe an eine feste Prüfreihenfolge zu hängen und nicht an das Gefühl, man sei zu klein für eine Forderung.
Am Ende der Prüfung steht ein schlichtes Ja oder Nein. Ja, wenn (m/w/d) an der Positionsbezeichnung steht, wenn Alter, Herkunft und die übrigen Merkmale aus dem Fließtext draußen sind, wenn jede Anforderung eine Fähigkeit der Tätigkeit beschreibt und wenn eine Ausnahme, etwa Sprache, begründbar ist. Nein in jedem anderen Fall. Die juristische Letztprüfung bleibt außerhalb meines Mandats. Fachinformation, kein Rechtsrat. Im Zweifel juristisch prüfen lassen.
Häufige Fragen
Genügt (m/w/d) in der Überschrift, damit ich eine Anzeige freigebe?
Nein. (m/w/d) ist verpflichtend, weil der Zusatz die Geschlechtsneutralität herstellt. Ein Freibrief wird er dadurch nicht. Sieben Merkmale schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Geschlecht ist nur eines davon. Suchen Sie trotz der Klammer ein „junges, dynamisches Team“ oder verlangen Sie „Muttersprachler“, bleibt der Verstoß. Notwendig ist die Geschlechtsneutralität, hinreichend ist sie nicht. Stimmen muss der gesamte Text.
Darf eine Pflege-Anzeige „sehr gute Deutschkenntnisse“ verlangen?
Ja, sofern die Tätigkeit die Sprache tatsächlich braucht. In der Pflege lässt sich die Verständigung mit Bewohnern, mit Angehörigen und im Team fachlich tragen. Das Wort entscheidet. Sehr gute Deutschkenntnisse nennen eine Fähigkeit. Muttersprachler Deutsch bindet die Herkunft an und bleibt heikel. Benennen Sie, was jemand können muss, nicht wer jemand ist.
Wen meine ich mit einem AGG-Hopper, bevor die Anzeige online geht?
Menschen, die fehlerhafte Ausschreibungen erkennen, sich dort bewerben und nach der Absage eine Entschädigung nach § 15 AGG wollen, obwohl die Stelle sie nicht ernsthaft interessiert. Gerichte haben dieser Praxis Grenzen gezogen. Ein Text ohne Angriffspunkt nimmt der Forderung die Grundlage, noch bevor sie entsteht. Besserer Schutz ist mir keiner bekannt.
Gilt diese Prüfung auch für einen kleinen ambulanten Dienst?
Ja. Eine Untergrenze nach Betriebsgröße kennt das AGG bei Stellenausschreibungen nicht. Der ambulante Pflegedienst mit zehn Mitarbeitenden fällt darunter, der große Träger ebenso. Die Beweislastregel des § 22 AGG gilt an beiden Enden gleich. Kleine Häuser sind nicht ausgenommen. Oft fehlt ihnen juristische Rückendeckung, deshalb wiegt eine saubere Vorlage dort schwerer.
So arbeite ich mit dieser Prüfung in fokus›KI
Entwürfe, die ich vor dem Livegang noch lesen kann
fokus›KI schreibt Stellenanzeigen, die zum Haus passen, und hält die Formulierungen heraus, die AGG-Fallen öffnen. Statt „junges Team“ und „Muttersprachler“ entstehen Texte, die sachlich und einladend sind und die sieben Merkmale nicht als Anforderung missbrauchen. Die juristische Letztprüfung ersetzt das nicht. Die häufigsten Fehler sind aber schon aus dem Entwurf.
Direkt ansehen
- AGG im Volltext (gesetze-im-internet.de) — Das Gesetz im Original
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes — Hintergrund und Praxishilfen
Die rechtliche Grenze der Anzeige, nicht ihr Aufbau
Sieben Merkmale, der Zusatz (m/w/d) und Formulierungen, die an Alter, Geschlecht oder Herkunft knüpfen. Stellenanzeigen schreiben erklärt den Aufbau, der gelesen wird. Die Analyse sagt danach, was nicht zieht. Diese Seite bleibt bei dem, was eine Anzeige angreifbar macht.
Das ist Fachinformation, kein Rechtsrat. Wer die Anzeigen des Hauses gemeinsam durchgeht, findet das in der Schulung.
Über den Autor
Giovanni Bruno
Geschäftsführender Gesellschafter der fokus digital GmbH, Digitalspezialist und Entwickler der KI-Software fokus›KI (interner Prototyp). Berät seit 2017 Träger im Pflege- und Sozialwesen, von der Karriereseite bis zur Kampagne.