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PNOG in der Strategiesitzung: 1,6 Milliarden im Referentenentwurf, noch kein Beschluss

Seit Anfang Juni 2026 liegt der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vor. Ich nehme ihn in den Aufsichtsrat mit als Risiko- und Zeitfrage, nicht als Ministeriumstext zum Abhaken. Drin stehen ein Programm über 1,6 Milliarden Euro, ein eigener Mechanismus für Pflegeheime und eine Überlegung, digitale Technik in die Pflegesatzverhandlung zu bringen. Beschlossen ist davon nichts. Was ich trotzdem jetzt vorbereiten lasse, steht unten.

Recherche- und Datenstand:

So lese ich den Stand vor: Ich arbeite mit dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, Stand Anfang Juni 2026. Geprüft habe ich die Angaben zuletzt am 22. Juli 2026. Das Kabinett war zu diesem Zeitpunkt noch nicht passiert. Im weiteren Verfahren können Paragraphen, Beträge und Fristen noch rutschen. Das hier ist Orientierung für die Strategiesitzung, keine Rechtsberatung und keine Förderberatung.

Welche drei Wege lege ich dem Gremium vor, ohne das Gesetz als beschlossen zu behandeln?

Der Referentenentwurf sieht drei Wege vor: die Fortführung der bestehenden Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI mit bis zu 12.000 Euro je Einrichtung, die schon heute gilt und bis 2030 läuft; ein neues Programm über 1,6 Milliarden Euro für ambulante und teilstationäre Einrichtungen, geplant für 2027 bis 2031; sowie Transformationsstellenanteile für Pflegeheime, geplant von 2028 bis 2032, die unbesetzte Stellen anteilig in ein Technik-Budget umwandeln würden. Vollstationäre Einrichtungen wären vom 1,6-Milliarden-Programm ausgenommen. Gemeinsam ist den drei Wegen, dass sie Belege über Wirkung und Entlastung voraussetzen. Diese Belegfähigkeit lässt sich jetzt aufbauen, auch solange der Entwurf kein Gesetz ist.

Für Leitung & Geschäftsführung

  • Drei Finanzierungswege, nicht einer. Das Programm über 1,6 Milliarden Euro wäre nach dem Entwurf nur für ambulante und teilstationäre Dienste. Heime hätten stattdessen die Transformationsstellenanteile.
  • Für das neue Programm nennt der Entwurf keine Förderquote. Sie käme erst mit den Richtlinien, erwartet bis Mitte 2027. Konkrete Prozentzahlen dafür sind heute Spekulation. Die 40 Prozent gelten nur für § 8 Abs. 8 SGB XI.
  • Alle drei Wege verlangen Belege. Die dafür nötige Ausgangsmessung lässt sich 2027 nicht mehr rückwirkend erheben. Sie ist die Vorbereitung, die fast nichts kostet, und sie hängt nicht daran, dass das Gesetz schon beschlossen wäre.

Was ich dem Aufsichtsrat zum Verfahrensrisiko sage

Ich eröffne nicht mit der Fördersumme. Ich eröffne mit dem Rechtsstatus. Das Pflegeneuordnungsgesetz, vollständig „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung“, ist ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums von Anfang Juni 2026. Am 22. Juli 2026, dem Tag meiner letzten Quellenprüfung, hatte das Kabinett ihn noch nicht passiert. Bundestag und Bundesrat liegen dahinter. Solange das so ist, ist jede Folie, die „ab dem 1. Januar 2027 fließt das Geld“ behauptet, eine Folie zu viel.

Der 1. Januar 2027 ist das Datum, zu dem zentrale Regelungen in Kraft treten sollen. Er ist ein Plan des Entwurfs, kein Termin, den ich in einen Investitionsbeschluss schreibe. Seit Mai ist der Kabinettsbeschluss mehrfach verschoben worden. Zuletzt galt als ausgeschlossen, dass noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird. Daraus folgt nicht, dass das Vorhaben scheitert. Es folgt, dass ich mit der Richtung plane und das Datum offen lasse.

Warum der Entwurf überhaupt auf dem Tisch liegt, gehört in denselben Einstieg, sonst diskutiert das Gremium Förderung ohne den Druck, der sie begründet. Die Pflegeversicherung steht finanziell unter erheblichem Druck. Der GKV-Spitzenverband setzt die Pflegebedürftigen für 2024 erstmals über die Marke von sechs Millionen, und dieser Sprung liegt über den demografischen Prognosen. Zahlungsfähig blieb die soziale Pflegeversicherung 2025 und 2026 nur über Bundesdarlehen. Für 2027 prognostiziert das Bundesgesundheitsministerium nach geltendem Recht ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 eines von rund 15,4 Milliarden Euro, das in den Folgejahren stetig aufwächst. Einen Betrag für 2030 nennt die Gesetzesseite nicht. Das sind Prognosewerte, keine Ist-Zahlen. Geprüft: 23. Oktober 2026.

Das Gesetz wäre die Antwort auf diesen Druck: Einnahmen, Ausgabendämpfung, und darin die Digitalisierungsförderung. Ich halte das Gremium bei dieser Lesart fest. Gedacht ist die Förderung als Einsatz für mehr Effizienz, und an diesem Einsatz hängt die Erwartung eines Belegs. Wer nur den Betrag von 1,6 Milliarden Euro hört und den Beleg ignoriert, hat den Entwurf zur Hälfte gelesen. Den größeren Kostendruck, aus dem diese Debatte kommt, lege ich bei Bedarf aus dem Beitrag Was Pflege wirklich kostet daneben.

Die Defizitkurve, die den Entwurf antreibt

Die Kurve, die ich zeige, ist keine Werbefolie für Technik. Sie ist die BMG-Prognose nach geltendem Recht: rund 7,6 Milliarden Euro rechnerisches Defizit im Jahr 2027 und rund 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2028. Danach nennt die Gesetzesseite stetiges Wachstum, aber keinen Betrag für 2030. Ich sage dazu laut, dass beides Prognose ist und dass der Entwurf diese Prognose als Begründung trägt, nicht als bereits eingetretene Jahresrechnung. Trotzdem verändert sie die Sitzung. Ein Gremium, das Digitalisierung als Komfortprojekt behandelt, sieht an diesen beiden Balken, warum der Entwurf Nachweise will und nicht nur Geräte.

Dieselbe Kurve schützt vor einer zweiten Übertreibung. Sie ist kein Argument, jetzt Verträge zu unterschreiben, deren Refinanzierung vom noch nicht beschlossenen Gesetz abhängt. Sie ist ein Argument, die eigene Ausgangslage zu messen, solange die Messung noch einen Vorher-Wert erzeugen kann. Die 1,6 Milliarden Euro erklären den politischen Rahmen. Die 7,6 und die 15,4 Milliarden erklären, warum dieser Rahmen unter Spardruck steht und warum ein Wirkungsbeleg dazugehört.

Rechnerisches Defizit der sozialen Pflegeversicherung laut BMG (Prognose nach geltendem Recht)
Defizit-Prognose der Pflegeversicherung20277,6 Mrd. €202815,4 Mrd. €Quelle: BMG, Gesetzesseitezum PNOG. Prognosewerte,keine Ist-Zahlen.Geprüft: 23.10.2026

Drei Töpfe, sortiert nach dem Risiko der Versorgungsform

In vielen Zusammenfassungen bleibt nur „die 1,6 Milliarden“ hängen. Der Entwurf enthält drei unterschiedliche Finanzierungswege, und welcher für eine Einrichtung infrage käme, hängt an der Versorgungsform. Vollstationäre Heime wären vom neuen Programm ausgeschlossen und hätten stattdessen einen eigenen Mechanismus. Ambulante und teilstationäre Einrichtungen wären die Adressaten des Programms über 1,6 Milliarden Euro. Diese Sortierung ist das Erste, was ich an die Tafel schreibe, bevor jemand ein System ausschreibt.

Weg A – Bestehende Förderung

Gilt bereits heute
  • –Bis zu 40 % der Investition, max. 12.000 € einmalig je Einrichtung (§ 8 Abs. 8 SGB XI)
  • –Alle Versorgungsformen, Laufzeit bis Ende 2030
  • –Neu im Entwurf: KI-Schulungen ausdrücklich förderfähig
  • –Antrag über die Pflegekasse – kein neues Gesetz nötig

Weg B – Neues 1,6-Mrd-Programm

Entwurf · ab Juli 2027 geplant
  • –1,6 Mrd. € aus dem Bundes-Sondervermögen (§ 11 SGB XI-E)
  • –Nur ambulante und teilstationäre Einrichtungen – vollstationäre sind ausgenommen
  • –Förderjahre 2027–2031, Antrag über die Pflegekasse
  • –Förderquote noch offen – wird erst in den Richtlinien geregelt

Weg C – Transformationsstellenanteile

Entwurf · 2028–2032 geplant
  • –Nur vollstationäre Einrichtungen (§ 113e SGB XI-E)
  • –Bis zu 10 % unbesetzter Pflege- und Betreuungsstellen werden zu Budget
  • –Zweckgebunden für nachweislich personalentlastende Technik
  • –Zulässige Technologien: quartalsweise aktualisierter Katalog geplant

Weg A ist der einzige, den ich als heutiges Recht behandle. Nach § 8 Abs. 8 SGB XI geht es um bis zu 40 Prozent der Investition, maximal 12.000 Euro einmalig je Einrichtung, über alle Versorgungsformen, Laufzeit bis 2030. Im Entwurf kämen KI-Schulungen ausdrücklich hinzu. Der Antrag läuft über die Pflegekasse. Dafür braucht es kein neues Gesetz. Wenn das Gremium in dieser Sitzung nur einen Beschluss fasst, dann den, Weg A zu prüfen, statt auf Weg B zu warten.

Weg B ist der Entwurf: 1,6 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen, im Text an § 11 SGB XI-E gehängt, Förderjahre 2027 bis 2031, Antrag über die Pflegekasse, Vergabe nach dem Zeitstrahl ab Mitte 2027. Antragsberechtigt wären ambulante und teilstationäre Einrichtungen. Vollstationäre sind ausgenommen. Die Förderquote steht nicht im Entwurf. Sie soll in Richtlinien geregelt werden, die bis Mitte 2027 erwartet werden. Ich lasse keine Prozentzahl für Weg B im Protokoll stehen.

Weg C betrifft nur vollstationäre Einrichtungen, § 113e SGB XI-E, geplant von 2028 bis 2032. Bis zu zehn Prozent nicht besetzter Pflege- und Betreuungsstellen könnten als finanzieller Gegenwert in die Pflegesatzvereinbarung kommen, zweckgebunden für Technik, die das Personal entlastet. Welche Technik zählt, soll ein Katalog festlegen, der quartalsweise aktualisiert werden soll. Mehrere Kassenverbände haben den Ausschluss der Heime aus Weg B in ihren Stellungnahmen kritisiert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich der Empfängerkreis im Verfahren noch bewegt. Trotzdem plane ich das Heim nicht in die 1,6 Milliarden hinein, solange der Entwurf es draußen lässt.

Die Quote, die ich bewusst nicht nenne

Die Frage, die nach den drei Wegen immer kommt, lautet: Wie viel Prozent bekommen wir? Bei Weg A ist die Antwort eine geltende: bis zu 40 Prozent, gedeckelt bei 12.000 Euro einmalig je Einrichtung, nach § 8 Abs. 8 SGB XI, Laufzeit bis 2030. Bei Weg B ist die ehrliche Antwort: Der Referentenentwurf legt keine Förderquote fest. Wer sie heute nennt, spekuliert. Die Richtlinien, die Quote und Höhe regeln sollen, werden bis Mitte 2027 erwartet. Vorher rechne ich kein Projekt auf eine angenommene Quote durch und lasse auch keinen Anbieter eine solche Rechnung als Tatsache in die Sitzung tragen.

Dieselbe Zurückhaltung gilt für den Höchstbetrag je Einrichtung im neuen Programm. Er steht nicht fest. Die 12.000 Euro gehören zum bestehenden Zuschuss und wandern nicht still auf die 1,6 Milliarden hinüber. Ich schreibe beide Beträge auf getrennte Zeilen, damit niemand die kleine, geltende Deckelung mit dem großen, noch offenen Programm verrechnet. Was der Entwurf an Maßnahmen nennt, bleibt eine offene Liste: digitale Pflege- und Dokumentationssysteme, Assistenzsysteme zur Entlastung des Personals, IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit, interoperable Schnittstellen, Qualifizierung im Umgang mit digitalen Technologien. „Insbesondere“, nicht abschließend. KI-Schulungen sind im Entwurf bei der bestehenden Förderung ausdrücklich mitgedacht.

Für die Beschlussvorlage heißt das: Weg A darf mit 40 Prozent und 12.000 Euro gerechnet werden, weil das geltendes Recht ist. Weg B darf mit null Euro gerechnet werden, bis eine Richtlinie etwas anderes sagt. Die Vorbereitung auf Weg B ist trotzdem nicht null. Sie besteht aus Schnittstellen, aus einer Messung und aus der Klarheit, welche Versorgungsform wir überhaupt sind. Geld fließt daraus noch nicht.

Technik am Verhandlungstisch, nur als Möglichkeit

Neben den Töpfen liegt im Entwurf eine strukturelle Änderung, die ich dem Gremium schwerer gewichte als jede Einmalzahlung: eine Innovationsregel für die Vergütung. Einrichtungen könnten dann in individuellen Vereinbarungen mit den Pflegekassen digitale Technik geltend machen, sofern sich zeigt, dass sie entlastet. Bisher war Digitalisierung für die meisten Häuser ein Kostenblock. Käme die Regel so, könnte Technik zum Argument in der Pflegesatzverhandlung werden.

Ich halte den Konjunktiv aus, auch wenn der Raum ihn wegwischen will. Der Entwurf beschreibt eine Richtung. Er ist kein beschlossenes Vergütungsrecht. Trotzdem ist die Richtung deutlich genug, dass ich die Sitzung darauf vorbereite: Wer später verhandeln will, braucht früher eine Zahl. Ohne Vorher-Wert gibt es keinen Beleg, und ohne Beleg gäbe es auch bei einer beschlossenen Regel nichts, was man auf den Tisch legen könnte.

Damit hängt die Innovationsregel an demselben Faden wie Weg B und Weg C. Das neue Programm verlangt laut Entwurf Nachweise zu Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit samt Evaluation. Die Transformationsstellenanteile wären an Technik gebunden, deren Entlastung sich zeigen lässt. Die Innovationsregel funktioniert über den Wirkungsbeleg. Dreimal dasselbe Prinzip, dreimal noch nicht Gesetz, einmal schon die richtige Vorbereitung.

Die Messung, die sich 2027 nicht nachholen lässt

Die Lücke, die ich in den Häusern häufiger sehe als fehlende Software, ist die fehlende Ausgangsmessung. Wer im Jahr 2027 belegen möchte, dass ein System die Dokumentationszeit verringert hat, braucht einen dokumentierten Wert von vorher. Dieser Wert lässt sich nachträglich nicht rekonstruieren. Die wichtigste Vorbereitung auf den Entwurf ist deshalb keine Investition in ein Gerät, sondern die Entscheidung, jetzt zu messen. Sie kostet im Wesentlichen Disziplin, und sie verfällt nicht, falls der Kabinettsbeschluss noch einmal rutscht.

Wie groß der Hebel sein kann, deuten zwei Befunde an, und ich kennzeichne beide als Orientierung. Eine Erhebung des Deutschen Krankenhausinstituts im Auftrag der DKG setzt die Dokumentationszeit von Pflegekräften im Krankenhaus bei fast drei Stunden am Tag an. In der von der Charité geleiteten PYSA-Studie lag die Ersparnis KI-gestützter Sprachdokumentation bei 27 Prozent je Frühdienst. Bisher ist das ein Preprint, und es gilt für ein konkretes Produkt. Als Größenordnung taugt das in der Sitzung. Als Garantie für das eigene Haus nicht. In einen Business Case, der so tut, als seien diese 27 Prozent bereits unsere Zahl, lasse ich es nicht wandern.

Der Weg, den alle drei Förderwege voraussetzen, bleibt derselbe, ob der Entwurf hält oder sich verändert: Ausgangswert, Maßnahme, Wirkung, Beleg, erst dann Antrag oder Verhandlung. Der erste Kasten ist der einzige, der sofort beginnt. Fünf Kennzahlen reichen mir als Baseline, monatlich, an einem Ort, nicht in fünf Köpfen.

Vom Ausgangswert zum Nachweis – der Weg, den alle drei Förderwege voraussetzen
Workflow von der Messung zum NachweisAusgangswertmessenMaßnahmeeinführenWirkungmessenNachweisdokumentierenAntrag /Verhandlung← beginnt jetzt

Fünf Kennzahlen, mit denen sich eine Baseline aufbauen lässt

  • Dokumentationszeit je SchichtKernnachweis für Entlastung durch digitale Dokumentation
  • Zeit bis zur StellenbesetzungBelegt Wirkung von Recruiting-Maßnahmen
  • FluktuationLangfrist-Indikator für Bindung und Arbeitsbedingungen
  • MitarbeiterzufriedenheitStrukturiert erhoben die Basis jedes Entlastungsnachweises
  • Bewerbungen je AusschreibungMacht digitale Sichtbarkeit messbar

Schnittstellen und Pflichten, die nicht auf das Gesetz warten

Ein Punkt des Entwurfs geht in der Sitzung leicht unter: das geplante Pflege-Cockpit. Das wäre eine zentrale digitale Plattform der Pflegekassen, und Einrichtungen sollen dort eingebunden werden. Zusammen mit Pflichten, die schon gelten oder unabhängig vom PNOG terminiert sind, ergibt sich eine Richtung, die ich nicht an den Kabinettsbeschluss hänge. Seit Juli 2025 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Pflegeeinrichtungen Pflicht. Schrittweise folgt die elektronische Verordnung. Ab Dezember 2026 ist nur noch die digitale Abrechnung vorgesehen. Diese Dezember-Frist steht auch dann, wenn der Referentenentwurf liegen bleibt. Interoperable Schnittstellen sind im Entwurf zudem ausdrücklich als förderfähig genannt.

Für die Systemauswahl heißt das in meiner Beratung: Offene Schnittstellen sind kein Komfort mehr. Ein geschlossenes System wird zum Problem, sobald Cockpit, Abrechnung oder ein Förderantrag Datenaustausch verlangen. Ich lasse die Leitung den Anbieter fragen, nicht den Prospekt. Wie eine Technik-Entscheidung vom Bedarf ausgeht, statt vom gerade lautesten Produkt, habe ich getrennt beschrieben: Pflegetechnik bedarfsgerecht auswählen.

In der Beschlussvorlage trenne ich deshalb zwei Listen. Liste eins: was schon Pflicht ist oder es unabhängig vom Entwurf wird, also Telematikinfrastruktur seit Juli 2025 und digitale Abrechnung ab Dezember 2026. Liste zwei: was der Entwurf zusätzlich andeutet, also Pflege-Cockpit und die Förderung interoperabler Schnittstellen. Liste eins wird abgearbeitet, auch wenn Liste zwei sich verändert. Wer beides in einen Topf wirft, verschiebt die Pflicht auf den Tag, an dem ein Gesetz vielleicht kommt.

Welche Termine ich als fest und welche als offen markiere

Der Zeitplan ist weniger belastbar, als manche Übersicht suggeriert, und ich färbe ihn deshalb vor dem Gremium ein. Blau, was nicht am PNOG hängt oder bereits geschehen ist. Gelb, was geplant ist und noch rutschen kann. Der Referentenentwurf ist im Juni 2026 veröffentlicht, die Verbändeanhörung dazu auch. Das ist geschehen. Die digitale Abrechnung im Dezember 2026 ist eine Pflicht außerhalb dieses Gesetzes. Das Kabinett im zweiten Halbjahr 2026 ist offen, der 1. Januar 2027 ist das geplante Inkrafttreten zentraler Regelungen und ebenfalls offen. Mitte 2027 stehen die erwarteten Förderrichtlinien und der geplante Beginn der Mittelvergabe. Der 1. Januar 2028 markiert im Entwurf Transformationsstellenanteile und Pflege-Cockpit. Nichts davon schreibe ich als Zusage in ein Budget.

  1. Juni 2026 gesichert

    Referentenentwurf veröffentlicht, Verbändeanhörung

  2. 2. Halbjahr 2026 geplant

    Kabinettsbeschluss – mehrfach verschoben, Termin offen

  3. 1. Januar 2027 geplant

    Geplantes Inkrafttreten zentraler Regelungen

  4. Mitte 2027 geplant

    Förderrichtlinien erwartet; ab 1. Juli Mittelvergabe des neuen Programms

  5. Dezember 2026 gesichert

    Digitale Abrechnung wird verpflichtend (unabhängig vom PNOG)

  6. 1. Januar 2028 geplant

    Transformationsstellenanteile und Pflege-Cockpit geplant

Meine Arbeitsregel für die Sitzung: Mit der Richtung arbeiten, nicht mit dem Datum. Die Richtung heißt Daten, Schnittstellen, Belege, Versorgungsform. Das Datum des 1. Januar 2027 bleibt ein Platzhalter, bis Kabinett, Bundestag und Bundesrat etwas beschlossen haben. Solange das nicht geschehen ist, sage ich das Wort „beschlossen“ in dieser Runde nur in der Verneinung.

Welche Verbändekritik ich ins Protokoll nehme

Die Stellungnahmen zur Verbändeanhörung zeichnen kein einstimmiges Bild, und ich tue nicht so, als wäre der Entwurf schon der Kompromiss. Ausdrücklich begrüßt der bpa die Transformationsstellenanteile. Sie treffen den lange geforderten „Personal-Technik-Schlüssel“. Zu niedrig findet derselbe Verband das Fördervolumen. Der Verband für digitale Standards in der Pflege stellt die 1,6 Milliarden Euro, verteilt auf über 32.000 Einrichtungen, dem Krankenhauszukunftsgesetz gegenüber: seinerzeit 4,3 Milliarden für rund 1.500 Krankenhäuser. Diese Gegenüberstellung nehme ich mit, ohne sie zur Forderung des Hauses umzudeuten. Sie zeigt die Größenordnung der Kritik, nicht einen Anspruch.

GKV-Spitzenverband und vdek stoßen sich kassenseitig vor allem daran, dass vollstationäre Einrichtungen aus dem neuen Programm herausfielen. Überwiegend halten die Wohlfahrtsverbände gegen die Sparlogik des Gesamtpakets. Entscheidungsrelevant für das Haus ist daraus vor allem dies: Fördervolumen, Empfängerkreis und die Ausgestaltung der Stellenanteile können sich im parlamentarischen Verfahren noch bewegen. Die Grundrichtung Digitalisierung, Daten und Belegfähigkeit stellt dagegen praktisch niemand infrage. Wer sich darauf vorbereitet, ist auf jede wahrscheinliche Fassung eingestellt, ohne eine Fassung schon als Gesetz zu behandeln.

Ich lasse das Protokoll deshalb zwei Sätze tragen. Erstens: Der Referentenentwurf von Anfang Juni 2026 ist nicht beschlossen, die 1,6 Milliarden Euro sind kein Etat des Hauses, vollstationäre Einrichtungen sind im Entwurf vom Programm ausgenommen, ambulante und teilstationäre wären berechtigt. Zweitens: Die Kritik der Verbände kann den Empfängerkreis noch verschieben, sie ersetzt keine eigene Messung. Beides kann gleichzeitig wahr sein.

Zwölf Fragen, bevor die nächste Strategiesitzung schließt

Ich lasse die Einrichtung nicht mit einer Meinung aus der Runde gehen, sondern mit einem Bild des eigenen Stands. Zwölf Fragen, vier Felder: Prozesse, Daten, Nachweisbarkeit, Vernetzung. Die Schwellen im Ergebnis bleiben, wo sie sind. Zehn und mehr bejahte Fragen heißen: gut vorbereitet, jetzt feinschleifen. Sechs bis neun: solide Basis, klare Lücken, meist bei Daten und Belegen. Darunter: Grundlagen legen, zuerst eine Ausgangsmessung für drei bis fünf Kennzahlen. Das Ergebnis bleibt im Browser. Es wird nirgendwohin übertragen, und es ist kein Förderantrag.

Die Fragen decken auch die Pflichten ab, die nicht auf das PNOG warten. Ob die Telematikinfrastruktur seit Juli 2025 im Alltag wirklich läuft. Ob die digitale Abrechnung ab Dezember 2026 vorbereitet ist. Ob jemand Digitalisierung verantwortlich steuert. Ob Kennzahlen über mehrere Monate belegt werden können. Ich nutze die Nein-Antworten als Arbeitsliste der nächsten neunzig Tage, nicht als Note für die Leitung.

Interaktiver Selbsttest

PNOG-Readiness-Check: Wo steht Ihre Einrichtung?

12 Fragen, 2 Minuten. Zu jeder Nein-Antwort erscheint sofort ein konkreter Hinweis – ohne Anmeldung, Ihre Antworten bleiben im Browser.

Prozesse

Werden Ihre Dokumentationsprozesse bereits digital unterstützt?
Sind die größten Zeitfresser und Medienbrüche in Ihren Abläufen benannt?
Gibt es eine Person, die Digitalisierung bei Ihnen verantwortlich steuert?

Daten & Steuerung

Erheben Sie regelmäßig Kennzahlen (z. B. Dokumentationszeit, Zeit bis zur Stellenbesetzung)?
Können Sie Entwicklungen über mehrere Monate hinweg belegen?
Liegen Ihre Kennzahlen zentral vor – statt verstreut in Listen und Köpfen?

Nachweisbarkeit

Könnten Sie den Entlastungseffekt einer neuen Technik heute mit Zahlen belegen?
Erheben Sie Mitarbeiterzufriedenheit strukturiert und wiederholbar?
Ließen sich prüfungs- oder antragsrelevante Informationen kurzfristig zusammenstellen?

Vernetzung

Ist Ihre Telematikinfrastruktur-Anbindung im Alltag wirklich in Betrieb?
Verfügen Ihre zentralen Systeme über offene Schnittstellen?
Sind Sie auf die digitale Abrechnung ab Dezember 2026 vorbereitet?

Beantworten Sie alle 12 Fragen – Ihre Einordnung erscheint sofort, Hinweise zu einzelnen Lücken schon unterwegs.

Wo meine Begleitung aufhört und die Fachsoftware beginnt

Zur Grenze, die ich im Gremium selbst ziehe: Ich entwickle keine Pflegedokumentations- und keine Assistenzsysteme. Dafür sind die Fachanbieter die richtige Adresse, und bei der methodischen Auswahl hilft der verlinkte Beitrag zur Auswahl. Mein Beitrag liegt dort, wo der Entwurf Belege verlangt und wo viele Häuser die größere Lücke haben: bei Daten, bei Sichtbarkeit und bei der Personalgewinnung. Die 1,6 Milliarden Euro, falls sie so kommen, finanzieren nicht automatisch den Arbeitgeberauftritt. Und die Transformationsstellenanteile, falls sie von 2028 bis 2032 so kommen, setzen unbesetzte Stellen voraus, deren Zahl man kennen sollte, bevor man sie in Technik umrechnet.

fokus›KI bündelt für Einrichtungen die Zahlen aus Google, Meta und der eigenen Website nicht als Momentaufnahme, sondern als Zeitreihe, in der Form, die ein späterer Antrag oder eine Verhandlung brauchen würde. Die Marketing-Diagnose ist die Bestandsaufnahme, mit der ich die neunzig Tage beginne. Weil unbesetzte Stellen der Ausgangspunkt der Transformationsstellenanteile wären, bleibt die Personalgewinnung der zweite Hebel, von der Arbeitgeberpositionierung bis zur Frage, wie das Haus in KI-Antworten auftaucht: GEO-Optimierung.

Wie aus Kennzahlen Entscheidungen werden, vertieft der Beitrag Recruiting-Analytics: aus Zahlen Entscheidungen machen. Ich vermische das nicht mit der pflegerischen Wirkung eines Dokumentationssystems. Die misst der Fachanbieter mit dem Haus. Ich messe die Seite, die über Sichtbarkeit, Bewerbung und Besetzung läuft. Beide Messungen können nebeneinander stehen. Keine ersetzt die andere, und keine von beiden macht aus dem Referentenentwurf ein beschlossenes Gesetz.

Wenn das Gremium am Ende nur drei Beschlüsse fasst, schlage ich diese vor. Erstens: Versorgungsform feststellen und den passenden Weg markieren, Weg A heute nutzen, Weg B oder Weg C nur vormerken. Zweitens: Ausgangsmessung starten, fünf Kennzahlen, monatlich, ab sofort, unabhängig vom 1. Januar 2027. Drittens: Keine Quote für das Programm über 1,6 Milliarden Euro ins Budget schreiben, bevor die Richtlinien bis Mitte 2027 etwas Festes sagen. Die 40 Prozent und die 12.000 Euro bleiben beim geltenden § 8 Abs. 8 SGB XI. Die zehn Prozent und die Jahre 2028 bis 2032 bleiben beim Entwurf für die Heime. Vollstationär ist vom Milliardenprogramm ausgenommen. Ambulant und teilstationär wären darin die Berechtigten. Alles andere wäre eine Sitzung, die einen Entwurf mit einem Gesetz verwechselt.

Fragen, die im Gremium wiederkommen

Was lege ich dem Aufsichtsrat als Stand des Pflegeneuordnungsgesetzes vor?

Vollständig heißt der Text „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung“. Es ist der zentrale Reformentwurf, den das Bundesgesundheitsministerium 2026 vorgelegt hat. Geändert würde vor allem das SGB XI, die Finanzen der Pflegeversicherung sollen stabiler werden, und erstmals läge ein großes Digitalisierungsprogramm für die Langzeitpflege darin. Seit Anfang Juni 2026 liegt der Referentenentwurf vor. Beschlossen ist das Gesetz damit noch nicht. Ich plane keine Ausgabe so, als stünde sie schon im Bundesgesetzblatt.

Welches Datum setze ich in den Kalender, und welches nicht?

Zentrale Regelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das ist der Plan des Entwurfs. Der Kabinettsbeschluss ist mehrfach verschoben worden, der Zeitplan steht unter Vorbehalt. Erst nach Kabinett, Bundestag und Bundesrat lässt sich verlässlich planen. Bis dahin bleibt der 1. Januar 2027 ein Zieldatum, kein sicherer Förderstart.

Wer käme für die 1,6 Milliarden Euro infrage, und wer nicht?

Der Referentenentwurf nennt ausschließlich zugelassene ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Vom Programm über 1,6 Milliarden Euro wären vollstationäre Heime ausgenommen. Ab 2028 sähen die Transformationsstellenanteile für sie einen anderen Weg vor: unbesetzte Stellen anteilig als Budget für Technik, die entlastet. Ich sortiere die Sitzung deshalb zuerst nach der Versorgungsform.

Welche Maßnahmen nennt der Entwurf, ohne die Liste zu schließen?

Ausdrücklich genannt, aber mit dem Wort insbesondere und damit nicht abschließend: Qualifizierung der Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Technologien, interoperable Schnittstellen, IT-Sicherheit, IT-Infrastruktur, Assistenzsysteme zur Entlastung des Personals, digitale Pflege- und Dokumentationssysteme. Eine Förderzusage für ein einzelnes Produkt lese ich daraus nicht.

Warum nenne ich für das neue Programm keine Förderquote?

Im Referentenentwurf fehlt die Förderquote für das Programm über 1,6 Milliarden Euro. Regeln sollen das erst die Förderrichtlinien, erwartet bis Mitte 2027. Prozentsätze für dieses Programm sind heute Spekulation. Anders die schon geltende Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI: bis zu 40 Prozent der Investition, einmalig höchstens 12.000 Euro je Einrichtung.

Was sind Transformationsstellenanteile, und für wen gelten sie im Entwurf?

Nur für vollstationäre Einrichtungen, und nur im Entwurf: Von 2028 bis 2032 könnten Heime bis zu zehn Prozent der nicht besetzten Pflege- und Betreuungsstellen als finanziellen Gegenwert in die Pflegesatzvereinbarung bringen, gebunden an Technik, die das Personal entlastet. Ein Katalog, der regelmäßig aktualisiert wird, soll festlegen, welche Technologien zählen. Auch das ist kein beschlossenes Recht.

Was kann die Einrichtung tun, solange der Entwurf kein Gesetz ist?

Unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, zwei Dinge. Die geltende Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI prüfen, sie läuft bis 2030 und ist schon Recht. Und eine Kennzahlen-Basis aufbauen. Alle Wege, die der Entwurf anlegt, wollen Belege über Wirkung und Entlastung. Dafür braucht es einen Ausgangswert. Rückwirkend ist der später nicht mehr zu erheben.

Quellen und Primärmaterial

Giovanni Bruno

Über den Autor

Giovanni Bruno

Geschäftsführender Gesellschafter der fokus digital GmbH, Digitalspezialist und Entwickler der KI-Software fokus›KI (interner Prototyp). Berät seit 2017 Träger im Pflege- und Sozialwesen, von der Karriereseite bis zur Kampagne.

Der nächste Schritt in der Sitzung

Erst die eigenen Zahlen, dann jede Diskussion über Förderung

Mit fokus›KI können Einrichtungen Kennzahlen aus Google, Meta und der eigenen Website in einem Cockpit zusammenführen. Ich schaue mit der Leitung auf die Ausgangslage und darauf, welche Zeitreihe für den nächsten Schritt taugt, solange der Referentenentwurf noch kein Beschluss ist. Die 1,6 Milliarden Euro bleiben dabei eine politische Größe, keine Zusage an das Haus.