fokus>KI live erleben · 2 Termine: 23. Juli + 30. JuliPlatz sichern
← Alle Fachartikel
Werbung & BudgetLesedauer: ca. 8 Minuten

Förderung für ambulante Pflegedienste in Niedersachsen: bis zu 40.000 € – auch für digitale Sichtbarkeit

Viele ambulante Pflegedienste in Niedersachsen wissen nicht, dass das Land ihre Digitalisierung mit erheblichen Zuschüssen unterstützt – und dass darunter auch moderne Website- und Karriereseiten-Projekte fallen können. Dieser Artikel erklärt das Programm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“, die Eckdaten und den Weg zum Antrag. Fachinformation nach Stand Juli 2026 – kein Ersatz für die Beratung der Bewilligungsbehörde.

Stand:

Welche Förderung gibt es für ambulante Pflegedienste in Niedersachsen?

Über das Landesprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ fördert Niedersachsen Pflegedienste mit einem Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000 € je Pflegedienst und Kalenderjahr, bei einer Projektlaufzeit von höchstens zwölf Monaten. Einer von vier Schwerpunkten ist die Digitalisierung – dazu zählen EDV-Systeme, Telepflege und KI-basierte Lösungen, worunter auch digitale Sichtbarkeits- und Recruiting-Projekte fallen können. Antragsberechtigt sind Träger ambulanter Pflegedienste im ländlichen Raum. Das Programm läuft bis Ende 2026.

Für Leitung & Geschäftsführung

  • Bis zu 40.000 € je Pflegedienst und Kalenderjahr, als Zuschuss von bis zu 90 Prozent – Eigenanteil mindestens 10 Prozent.
  • Schwerpunkt Digitalisierung: EDV, Telepflege, KI – hier lassen sich auch Website-, Karriereseiten- und Sichtbarkeitsprojekte einordnen.
  • Windhundverfahren: Es zählt die Reihenfolge des Antragseingangs – wer früh im Jahr beantragt, ist im Vorteil.

Worum es beim Programm geht

Das Land Niedersachsen stärkt mit der Richtlinie „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ gezielt die häusliche Versorgung dort, wo der demografische Wandel besonders drückt: in dünn besiedelten Regionen. Aus einem Fördertopf von rund fünf Millionen Euro pro Jahr sollen möglichst viele Dienste zukunftsweisende Vorhaben umsetzen können, für die sonst das Geld fehlt.

Gefördert werden Projekte in vier Schwerpunkten: die Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, Kooperation und Vernetzung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – und die Digitalisierung in der Pflege. Gerade der letzte Bereich ist für Dienste interessant, die ihre Außenwirkung und ihr Recruiting modernisieren wollen.

Die Eckdaten: Höhe, Eigenanteil, Laufzeit

Die Zahlen sind attraktiv. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – Sie tragen also einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Pro Pflegedienst sind maximal 40.000 € je Kalenderjahr möglich; bei mehreren Projekten wird dieser Betrag insgesamt nicht überschritten. Die Laufzeit eines Vorhabens ist auf höchstens zwölf Monate begrenzt.

Für gemeinsame Vorhaben mehrerer Träger gibt es einen Aufschlag: Im Fall von Kooperationsprojekten kann jeder teilnehmende Träger zusätzlich bis zu 2.000 € erhalten. Wichtig ist die Zweckbindung – die Mittel müssen in das konkrete, im Antrag beschriebene Projekt fließen.

Wer und wo: der ländliche Raum

Antragsberechtigt sind Träger ambulanter Pflegeeinrichtungen – also Pflegedienste mit eigener IK-Nummer. Entscheidend ist der Standort: Die Mehrheit Ihrer Pflegestandorte muss in Niedersachsen liegen, jedoch außerhalb der Landeshauptstadt Hannover sowie der Städte Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg und Göttingen. Das Programm ist bewusst auf den ländlichen Raum zugeschnitten.

Wenn Ihr Dienst überwiegend in diesen ländlichen Regionen tätig ist, gehören Sie zur Zielgruppe. Im Grenzfall lohnt ein kurzer Anruf bei der Bewilligungsbehörde, dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – dort wird die Standortfrage verbindlich geklärt.

Digitalisierung – auch Website, Karriereseite und KI

Der für viele spannendste Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Die Richtlinie nennt ausdrücklich die Einführung von EDV-Systemen, telepflegerischen Anwendungen sowie KI- oder technischen Lösungen zur Unterstützung der Pflege. Digitale Sichtbarkeits- und Recruiting-Projekte – etwa ein moderner Website-Relaunch oder eine professionelle Karriereseite – lassen sich hier einordnen, wenn sie als Digitalisierungsmaßnahme begründet sind.

Eine pauschale Zusage gibt es nicht: Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bewilligungsbehörde im Einzelfall. Aber der Rahmen ist da – und wer den Fachkräftemangel digital angehen will, sollte prüfen, ob sein Projekt in diesen Schwerpunkt passt, bevor er es allein aus eigener Tasche finanziert.

So gehen Sie vor: Windhundverfahren und Fristen

Ein Detail entscheidet über Erfolg oder Absage: das Windhundverfahren. Die Mittel werden nach der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben – ist der Jahrestopf leer, gibt es nichts mehr. Wer früh im Jahr beantragt, hat die besten Chancen. Für Projekte, die noch im laufenden Jahr beginnen sollen, ist der Antrag spätestens bis zum 30. September zu stellen; grundsätzlich gilt: erst der Antrag, dann der Vorhabenbeginn.

Den Antrag richten Sie an die Bewilligungsbehörde, das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie; die Vordrucke stehen online bereit. Das Programm läuft nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2026 – wer ein digitales Vorhaben plant, sollte den Zeitrahmen also im Blick behalten und nicht bis zum letzten Moment warten.

Häufige Fragen

Gilt die Förderung auch für Pflegedienste in Hannover oder Braunschweig?

Nein. Das Programm zielt bewusst auf den ländlichen Raum: Die Mehrheit Ihrer Pflegestandorte muss in Niedersachsen liegen, aber außerhalb der Landeshauptstadt Hannover sowie der Städte Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg und Göttingen. Dienste in diesen Großstädten sind nicht antragsberechtigt. Ob Ihr Standort zählt, prüft im Zweifel die Bewilligungsbehörde.

Ist eine neue Website oder Karriereseite tatsächlich förderfähig?

Sie kann unter den Schwerpunkt Digitalisierung fallen – die Förderrichtlinie nennt EDV-Systeme, telepflegerische Anwendungen sowie KI- und technische Lösungen. Digitale Recruiting- und Sichtbarkeitsprojekte lassen sich hier einordnen; entschieden wird aber immer im Einzelfall durch die Bewilligungsbehörde. Wichtig ist, das Vorhaben als Digitalisierungsmaßnahme klar zu begründen. Eine pauschale Zusage gibt es nicht.

Was ist mit der bundesweiten Digitalisierungsförderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI?

Das ist ein eigenes, bundesweites Programm über die Pflegekassen: ein einmaliger Zuschuss von bis zu 12.000 € je Einrichtung für digitale und technische Ausrüstung, verlängert bis Ende 2030. Es ist unabhängig vom niedersächsischen Landesprogramm zu betrachten – wobei dieselbe Ausgabe nicht doppelt gefördert werden darf. Für digitale Vorhaben lohnt der Blick auf beide Wege.

Brauche ich einen externen Dienstleister für die Antragstellung?

Nein. Die Bewilligungsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beteiligung externer Anbieter für die Antragstellung nicht erforderlich ist – die Vordrucke stehen bereit und die Ansprechpersonen im Landesamt beraten. Ein Dienstleister kann bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Projekts helfen, für den Antrag selbst ist er nicht nötig.

Passend zum Förderrahmen

Ein digitales Vorhaben, das zum Schwerpunkt passt

Wenn Ihr Dienst die Digitalisierungs-Förderung nutzen möchte, braucht es ein klar umrissenes Projekt. Ein Website- und Karrierekonzept oder der Einsatz der KI-Software fokus>KI sind genau solche Vorhaben – modern, wirksam und als Digitalisierungsmaßnahme begründbar. Gern unterstütze ich Sie dabei, das Projekt so aufzusetzen, dass es fachlich überzeugt; die Antragstellung selbst übernehmen Sie unkompliziert bei der Bewilligungsbehörde.

Direkt ansehen

Giovanni Bruno

Über den Autor

Giovanni Bruno

Geschäftsführender Gesellschafter der fokus digital GmbH, Digitalspezialist und Entwickler der KI-Software fokus>KI. Berät seit 2017 Träger im Pflege- und Sozialwesen – über 160 Projekte, von der Karriereseite bis zur Millionen-Reichweite.